Familienlastenausgleichsfonds (FLAF)

Altersteilzeit Online ermöglicht ab sofort auch die Übernahme des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) in das Antragsformular.

 

Arbeitgeber, die aufgrund des Erkenntnisses des VwGH die Abrechnung von Altersteilzeitvereinbarungen umgestellt haben und auch für die Dienstnehmerbeiträge des Differenzbetrages ("Gehaltslücke") die Abgaben zum FLAF entrichten, können in einer Änderungsmeldung zur Beantragung des Altersteilzeitgeldes an das AMS diese Abgaben aufnehmen.

 

Vorsicht:
Beantragungen für Altersteilzeitgeld bzw. Änderungsmeldungen sind gem. § 27 Abs. 4 letzter Satz AlVG rückwirkend für drei Monate möglich. Das AMS übernimmt die nun zusätzlich geleisteten Abgaben zum FLAF nicht automatisch:

 


Unternehmen müssen die nun geleisteten Abgaben zum FLAF dem AMS melden und nachweisen, damit diese im Rahmen des Altersteilzeitgeldes erstattet werden.

 

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