ATZ-Änderungsmeldung

 

Änderungsmeldungen ohne Berechnung

 

  • Namensänderung des Dienstnehmers
  • Adressänderung des Dienstnehmers
  • Änderung der Kontonummer des Dienstgebers
  • Krankenstand ab Entgeltreduzierung


Verwenden Sie für Änderungsmeldungen ohne Berechnung die Änderungsformulare in unserem

 

Downloadbereich

 


 

Änderungsmeldungen MIT Berechnung

 

  • Erhöhung des Kollektivvertrages
  • Änderung der Höchstbeitragsgrundlage
  • Änderung der aliquotierten Berechnungsgrundlage für die Sonderzahlungen im Eintrittsjahr.
  • Auszahlungen zusätzlicher Sonderzahlungen (Erstattung nur bis zur doppelten Höchstbeitragsgrundlage)
  • Arbeitsaufnahme nach Krankenstand mit Entgeltreduzierung.
  • Auszahlung einer Einmalprämie (lt. Kollektivvertrag!) nach ASVG § 49 Abs. 1.
    • Ist eine Einmalprämie nur in einer Betriebsvereinbarung geregelt, bedarf es einer individuellen Prüfung seitens AMS, ob ein Lohnausgleich dafür gewährt wird.
  • Nach Beantragung eines Lohnausgleiches für eine Einmalprämie (ASVG § 49 Abs. 1) ist eine weitere Änderungsmeldung erforderlich um den Lohnausgleich wieder ohne Einmalprämie zu berechnen.
  • Bei der Blockvariante mit Sachbezug, wenn die Arbeitsphase endet und die Nullphase beginnt.
    • In der arbeitsfreien Phase wird der Sachbezug ein Entgeltbestandteil.
  • Jahresdurchrechnung bei schwankendem Einkommen (derzeit noch keine Berechnungsmöglichkeit)
  • Urlaubsverbrauch bei der BUAK (derzeit noch keine Berechnungsmöglichkeit)
  • Dienstverhältnisende (derzeit noch keine Berechnungsmöglichkeit)
  • Für etwaige Richtigstellungen

 

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