ATZ-Änderungsmeldung
Änderungsmeldungen ohne Berechnung
- Namensänderung des Dienstnehmers
- Adressänderung des Dienstnehmers
- Änderung der Kontonummer des Dienstgebers
- Krankenstand ab Entgeltreduzierung
Verwenden Sie für Änderungsmeldungen ohne Berechnung die Änderungsformulare in unserem
Änderungsmeldungen MIT Berechnung
- Erhöhung des Kollektivvertrages
- Änderung der Höchstbeitragsgrundlage
- Änderung der aliquotierten Berechnungsgrundlage für die Sonderzahlungen im Eintrittsjahr.
- Auszahlungen zusätzlicher Sonderzahlungen (Erstattung nur bis zur doppelten Höchstbeitragsgrundlage)
- Arbeitsaufnahme nach Krankenstand mit Entgeltreduzierung.
- Auszahlung einer Einmalprämie (lt. Kollektivvertrag!) nach ASVG § 49 Abs. 1.
- Ist eine Einmalprämie nur in einer Betriebsvereinbarung geregelt, bedarf es einer individuellen Prüfung seitens AMS, ob ein Lohnausgleich dafür gewährt wird.
- Nach Beantragung eines Lohnausgleiches für eine Einmalprämie (ASVG § 49 Abs. 1) ist eine weitere Änderungsmeldung erforderlich um den Lohnausgleich wieder ohne Einmalprämie zu berechnen.
- Bei der Blockvariante mit Sachbezug, wenn die Arbeitsphase endet und die Nullphase beginnt.
- In der arbeitsfreien Phase wird der Sachbezug ein Entgeltbestandteil.
- Jahresdurchrechnung bei schwankendem Einkommen (derzeit noch keine Berechnungsmöglichkeit)
- Urlaubsverbrauch bei der BUAK (derzeit noch keine Berechnungsmöglichkeit)
- Dienstverhältnisende (derzeit noch keine Berechnungsmöglichkeit)
- Für etwaige Richtigstellungen