Berechnungsleitfaden

Die Berechnung des Altersteilzeitgeldes (ATZG) gliedert sich grundsätzlich in drei Teile:
  • Auswahl der Berechnungsart und Daten-Eingabe durch den User
  • Berechnung des ATZG durch die Applikation
  • Aufbereitung des Antrags-/Änderungsformulars zur Vervollständigung der Daten und zum Ausdruck.

Wollen Sie eine Berechnung durchführen, werden Sie durch folgende 4 Schritte zum Ergebnis für Ihren Antrag geleitet:

1. Auswahl der Berechnungsart

Es gibt zwei Arten der Berechnung:
  • Änderungsberechnung (Dienstnehmer hat bereits einen Antrag beim AMS gestellt und benötigt eine Neuberechnung des Altersteilzeitentgeltes für eine Änderung).
    Unterschied zur Erstberechnung ist in Folge einerseits das Eingeben des Änderungsdatums (ab welchem Zeitpunkt die Änderungen Gültigkeit erlangen) und andererseits das Anzeigen der Änderungsmeldung anstatt des Antragsformulars.
  • Erstberechnung (Dienstnehmer tritt in die Altersteilzeitarbeit ein und benötigt eine Erstberechnung des Altersteilzeitentgeltes für einen Antrag beim AMS.)

 

2. Angaben zum Dienstnehmer für die Berechnung des mtl. Bruttoentgeltes

In diesem Schritt müssen Sie alle Angaben über den Dienstnehmer und dessen Arbeitszeit machen, die für die ATZG-Berechnung erforderlich sind. Darunter fallen:
  • Durchschnittliches Monatseinkommen (ohne Sonderzahlungen): tragen Sie hier das durchschnittliche Bruttoentgelt der letzten 12 Monate vor Übertritt in die Altersteilzeitarbeit ohne Sonderzahlungen ein. Hat das Dienstverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch keine 12 Monate gedauert, besteht die Bemessungsgrundlage aus dem Durchschnitt der Bruttoentlohnung während dieses kürzeren - jedoch mindestens drei Monate betragenden - Zeitraumes.
  • Beitragsgrundlage: tragen Sie hier die Beitragsgrundlage in der Sozialversicherung ohne Sonderzahlungen für die vor Übertritt in die Altersteilzeitarbeit geleistete Arbeitszeit ein.(Siehe hierzu auch die Erläuterungen in den Dienstgeberinformationen der jeweiligen Krankenkassen).
  • monatliches Bruttoentgelt vor Übertritt in die Altersteilzeit (inkl. lfd. Prämien, Provisionen, Zulagen (außer Sachbezug) und regelmäßigen Überstunden Variante I)
  • Reduzierung der Normalarbeitszeit nach Übertritt in die Altersteilzeitarbeit in %.
    Die erlaubte Spanne liegt zwischen 40% und 60% der zuvor ausgeübten Normalarbeitszeit.
  • Beitragsgruppe lt. Anmeldung bei der GKK. Es steht Ihnen auch die Möglichkeit zur Verfügung die Prozentsätze direkt einzugeben, sollten die Beitragsgruppen von den vorgegebenen abweichen. Nähere Informationen über die Beitragsgruppenberechnung erhalten Sie wenn Sie auf das '?' neben den Beitragsgruppen klicken.
  • IESG-Zuschlag: Auswahl ob bei der Beitragsgruppe IESG-Zuschlag dabei ist oder nicht.
  • Zulagen:
    Hierfür ist von Wichtigkeit, ob ATZ mit oder ohne Blockzeit beantragt wird/wurde.
    Es sind ausserdem die Sachbezüge bekannt zu geben

Mit der Schaltfläche 'berechnen' führt die Applikation die Berechnung durch.

 

3. Berechnung des Altersteilzeitgeldes

Nach Betätigung der Schaltfläche 'berechnen' führt die Applikation die Berechnung durch.
Es werden für Sie alle Euro-Werte berechnet, die Sie für den AMS-Antrag benötigen, sodass Sie die Werte nur mehr ins Antrags-Formular übernehmen müssen oder diese über unsere Funktion 'ins Antragsformular übernehmen' in ein Online-Formular übernehmen lassen können, wo sie nur mehr die benötigten Angaben zum Dienstgeber und Dienstnehmer (wie Name, Anschrift,...) vervollständigen müssen, um den Antrag dann Online auszudrucken.

Laufendes Entgelt (ohne Sonderzahlungen):
Durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt der letzten 12 Monate vor Übertritt in die Altersteilzeit (zutreffendenfalls unter Berücksichtigung der oa. Änderung der kollektivvertraglichen bzw. gesetzlichen Bestimmungen)
Die ab Zeitpunkt der Änderung für die vor Übertritt in die Altersteilzeit geleistete Arbeitszeit gebührende Beitragsgrundlage in der Sozialversicherung.
Das ab Zeitpunkt der Änderung der verringerten Arbeitszeit entsprechende mtl. Bruttoentgelt während der Altersteilzeitarbeit (ohne Lohnausgleich)
Lohnausgleich entspricht 50% der Differenz zwichen dem der verringerten Arbeitszeit entsprechenden Entgelt und dem durchschnittlichen Bruttoentgelt der letzten 12 Monate (bitte Höchstbemessungesgrundlage beachten - siehe Erläuterungen zu Punkt 5 in der Ausfüllhilfe)
Dienstgeberbeiträge (KV, PV, UV und ALV inklusive IE) zum Lohnausgleich
Zusätzliche Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge (KV, PV, UV und ALV inklusive IE) zur Differenz zwischen der Beitragsgrundlage und der Summe der Entgelte und

Altersteilzeitgeld für laufendes Entgelt während der Altersteilzeitarbeit (entspricht der Summe der Beiträge , und ). Der vom AMS abzugeltende Anteil vom Wert beträgt 90% bei gleichblebenden Modellen und 50% bei Blockzeitvereinbarungen.

  Summe der auszuzahlenden Beträge mit und ohne Beschäftigung einer Ersatzarbeitskraft/eines Lehrlings

 

4. Aufbereitung des Antrags-/Änderungsformulars

Sie können anschließend die berechneten Werte in ein Online-Antragsformular übertragen, dieses vervollständigen und ausdrucken

Sie haben die Möglichkeit, zusätzlich zu den übernommenen Berechnungswerten auch Angaben zum Dienstnehmer und zur Ersatzarbeitskraft/zum Lehrling, bei einer Änderungsmeldung die Gründe der Änderung und sonstige Änderungen einzutragen, die nur zum Ausdruck dienen und nicht gespeichert werden!